Seit dem 1. Juli 2009 sind in der EU Funkchips für Pferde Pflicht.
Somit soll eine Identifizierung der Tieren durch die registrierten RFID-Chips möglich sein, der RFID-Chip ist mit einer Kennnummer ausgestattet, die in einer Datenbank erfasst ist. So soll ein Tier sein Leben lang identifizierbar sein – vorausgesetzt ein Lesegerät ist zur Hand.

Dies ist ein Chipset für Pferde, die Aufklebern mit der Kennnr kommen in den Pferdepass. In der Spritze befindet sich der RFID-Chip mit der zugehörigen Identifizierungsnummer. (Ich habe die Nummern und den Barcode auf dem Foto aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht.) Bildquelle: Pferdezucht-rps.de (3)
Der Funkchip soll jedem Mitglied der sogenannten Equiden-Familie innerhalb eines halben Jahres nach der Geburt in den Hals implantiert werden. Anhand dieses Chips, dessen Kennnummer in einer Datenbank erfasst wird, sowie eines Passes soll ein Tier lebenslang identifizierbar sein, unabhängig vom Namen, den sein Besitzer ihm gibt. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2009 in Kraft. Zu den Equiden zählen Pferde, Esel, Zebras und Kreuzungen wie Maultiere.
Neu ist nicht die Registrierung, sondern der Einsatz des RFID-Chips. Bisher sei ein Tier laut EU “mit einem von Hand ausgefüllten Schaubild identifiziert” worden. Dieses Identifizierungssystem war laut EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou jedoch überholt. Es muss an die technische Entwicklung angepasst werden. So soll es schneller möglich sein Tierkrankheiten zu bekämpfen, bzw. entlaufende Tiere schneller wieder zu finden. (Die Schweiz geht neuerdings auch so weit, den Standort der Pferde zu registrieren).
Jedes EU-Land hat dabei seine eigene Datenbank, jedoch soll ein gegenseitiger Zugriff ermöglicht werden.
Pferde sind nicht die einzigen Tiere, die gekennzeichnet werden. Hunde, Katzen und Frettchen müssen registriert sein, wenn sie auf Reisen ins Ausland mitgenommen werden. Bis 2011 reicht eine Tätowierung aus. Danach brauchen die Tiere ebenfalls einen Chip. Die Bundestierärztekammer rät deshalb, Jungtieren gleich einen solchen zu implantieren.
Übrigens findet man die europäische Vorgabe in der EU-Verordnung Nr. 504/2008 (“Regelung der Methoden zur Identifizierung von Equiden” ). Allerdings ist der deutsche Gesetzgeber hinsichtlich der Pferde-Kennzeichnung weit über das Ziel hinausgeschossen, denn die neue Viehverkehrsverordnung verpflichtet die Tierhalter bzw. Pferdezüchter dazu, alle nach dem 1. Juli 2009 geborenen Fohlen (Equiden) mit einem elektronischen Transponder, dem sogenannten Chip kennzeichnen zu müssen. In der EU-Verordnung hingegen, ist die Kennzeichnung mittels Chip zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine “Kann-Regelung”, das heisst, die deutsche Gesetzgebung hätte das Brandzeichen als alleinige Kennzeichnungsmethode weiterhin akzeptieren können. Für Pferdezüchter heisst das konkret: Ab sofort müssen neugeborene Fohlen mittels Chip (“Chipen lassen” ) gekennzeichnet werden, die Fohlen können jedoch – je nach Wunsch des Züchters – weiterhin zusätzlich gebrannt werden.
Der Chip (auch Transponder genannt) ist nichts anderes als ein elektronisches Hilfsmittel für die automatisierte Erkennung von Tieren.

Das ist der Chip/Transponder. Bildquelle: TA Dr. Michaela Ludwig(2)
Der Transponder hat in aller Regel die Maße von ca. 12 x 2 mm, seine Hülle besteht aus einem gewebeverträglichem Material (Kunststoff oder Glas, je nach Konzept des jeweiligen Herstellers). Das Implantat besteht intern aus einer Antennenspule und einer vorgeschriebenen 15-stelligen Identifikationsnummer. Der Transponder ist passiv, das heisst, erst beim Ablesen mittels Lesegerät, wird er ”angeregt”, seine Daten zu übertragen. Der implantierte Chip sendet demnach keine eigene Strahlung aus, er wird vielmehr lediglich beim Ablesevorgang kurzzeitig durch die niederfrequenten Radiowellen des Lesegerätes aktiviert und überträgt die gespeicherte Identifikationsnummer auf das Lesegerät.
Die Implantierung des Chips erfolgt mittels eines Einmalinjektors, eine Betäubung des Fohlens ist meist nicht notwendig. Der Chip mit seinen 15 Ziffern ist ISO-kodiert – die ersten drei Ziffern kennzeichnen beispielsweise das Herkunftsland des Pferdes (Deutschland ist z.B. 276), weitere zwei Ziffern kennzeichnen bei Chips neuerer Generation die Tiergattung (in diesem Fall Equiden).
Bei Pferden wird der Transponder intramuskulär in der Mitte der linken Halsseite (in den Musculus rhomboideus) oder im mittleren Halsdrittel des Nackenband-Kammfell-Bereiches implantiert.
Verwendete Quellen:
- Pferde-Gestüt.de
- Tierärztin Dr. Michaela Ludwig
- Pferdezucht-rps.de