(11.02.2011)
Der Fall klingt zunächst einfach: Es sind Pferde von einer Weide abgehauen und als die Polizei die Herde verfolgt hat, hat ein Pferd eine Beule in der Motorhaube verursacht.
Jedoch ist der Fall beim zweiten Blick etwas komplizierter, denn gestern war der Pferdehalter Norbert Susdorf wieder beim Amtsgericht Neustrelitz, von welchem er erneut zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet wurde. Vor über vier Jahren soll eines seiner Pferd im August 2006 von Susdorfs Koppel ausgebrochen sein. Das Problem ist, dass das Beweisstück – die lädierte Motorhaube – verschwunden ist. Aber auch ohne das Beweisstück verkündete Richter Matthias Vaske sein Urteil: Der Besitzer der Pferdekoppel müsse dem Land Mecklenburg-Vorpommern 740 Euro für die Reparatur ersetzen. “Es wurde eine neue Haube eingesetzt, die aber vorher lackiert werden musste”, sagte Vaske. Es war schon das dritte Urteil in Sachen Beule.
Damals waren laut Polizei zwei Beamte in einem neuen Streifenwagen einer Herde von acht bis zwölf ausgebrochenen Pferden hinterhergefahren. An einer engen Stelle war ein Pferd zurückscheut und habe eine “handtellergroße Delle” in die Motorhaube gedrückt, knapp über einem Scheinwerfer. Im nachhinein konnte niemand sagen, welches Pferd den Schaden verursacht hat. Der Weidebesitzer bestreitet, dass es eines seiner Tiere war. Das Amtsgericht erklärte ihn aber 2009 im Zivilverfahren für “schadenersatzpflichtig”, da seine Koppel nicht ordnungsgemäß gesichert gewesen sein soll.
Susdorf legte Berufung ein, die das Landgericht Neubrandenburg aber ablehnte. “Ich habe am gleichen Abend noch das Auto betastet, da war gar keine größere Beule”, so der Neustrelitzer. Wenn wirklich ein Pferd die Motorhaube “attackiert” hätte, wäre es ein erheblich größerer Schaden gewesen. Die Polizei ließ die Motorhaube gleich komplett erneuern. Als Susdorf die alte Motorhaube noch einmal sehen wollte, wurde ihm das verweigert, später war sie weg. Nur ein kleines Foto davon soll es geben.
Auch der Richter hat in der Verhandlung Zweifel gehabt, ob die Motorhaube wirklich hätte komplett erneuert werden müssen. Ein Vergleich, sich auf 600 Euro Schadensersatz zu einigen, wurde beiderseits abgelehnt. Dabei übersteigen die Kosten des Verfahrens bisher schon den Streitwert von 740 Euro deutlich. Susdorf hat dem Land als Dienstherrn auch schon angeboten, ihm seine drei Pferde zu übergeben. “Die Polizei müsste den Umgang mit den Tieren besser lernen, sie scheuchen sie nur immer per Auto weg”, sagte er. Doch auch dazu kam es noch nicht. Nun werde man sich eben wieder vor Gericht sehen, denn Rechtsmittel können immer eingelegt werden, wenn der Streitwert über 600 Euro liegt.
Es bleibt also spannend und man kann hier als externer kaum beurteilen, ob der Schaden nun durch eines der Pferde von Susdorf verursacht worden war, oder ob wirklich nötig war, die Motorhaube komplett auszutauschen.